Zur Bewertung von Möbeln und Innenausbauten bei Geschäftsauflösungen und -übernahmen(Büro, Gastronomie), im Erbfall, zur Bewertung vorhandener Mängel und
sonstiger Schäden (Versicherungen) Auftraggeber sind in der Regel (Privat-) Personen Grundlage ist Werkvertrag nach BGB Privatgutachten werden als Parteigutachten gewertet
2.Schiedsgutachten
Zur Vermeidung von Gerichtsverfahren bei Meinungsverschiedenheiten von zwei oder mehreren Partnern